Rettungsdienstbedarfsplan im Kreistag beschlossen!
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Vorlage 10/250 Rettungsbedarfsplan
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kreistagsmitglieder,
das Rettungswesen insgesamt ist ein wichtiger Pfeiler der Daseinsvorsorge, dessen müssen wir uns bewusst sein. Und Handlungsbedarf ist dringend geboten.
Der gegenwärtige Rettungsbedarfsplan ist veraltet, die Frist eine Anpassung, der Gesetzgeber hat eine Anpassungsfrist von 5 Jahren vorgesehen, ist schon bereits um 3 Jahre überschritten.
Der Handlungsbedarf wird deutlich, wenn ich aus der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses zitiere, dass die vorgegebene Eingriffsfrist von 12 Minuten nur noch in 82,5 % aller Notfälle eingehalten werden kann. Wir befinden uns auf dem Weg einer weiteren Verschlechterung.
Wenn wir heute nicht den Bedarfsplan beschließen, dann verfällt die bisherige Datenlage des zugrunde liegenden Gutachtens. Und bis wir neue valide Zahlen – um Corona bereinigt – haben können, vergehen mit Sicherheit weitere 3 Jahre.
Der Hochsauerlandkreis ist Verfahrensbeteiligter ! Er ist nicht Souverän des Verfahrens.
Das müssen wir bei unserer Entscheidung berücksichtigen.
Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen tragen eine hohe Verantwortung, nämlich die der Bezahlbarkeit der zu erbringenden Leistungen.
Der Kreistag hat im Frühjahr diesen Jahres, basierend auf den Ergebnissen des Gutachtens und der Diskussion im Gesundheits- und Sozialausschuss seine Positionierung und abweichend zum Gutachten deutlich gemacht.
Diese Beschlüssen wollte sich die Kassenärztliche Vereinigung nicht zu eigen machen.
Und der Gesetzgeber hat diesen Fall im Rettungsgesetz ganz klar geregelt. Nämlich der Bezirksregierung als Dritten Beteiligten eine Festlegungsrolle zugewiesen. Dies ist kein Anlass, wie die SPD es in ihrer Positionierung ausgedrückt hat, für eine Beschimpfung der Behörde.
Und es ist eine Kompromisslösung, mit der – so meinen wir – leben können. Es sind Übernahmen der HSK-Positionen, was die Rettungswachen angeht. Und wir müssen vermehrt lernen, auch gesamtgesellschaftlich mit Kommpromislösungen zu leben, diese zu akzeptieren.
Nun hat sich als besonderer Streitpunkt die “Notarztversorgung” für Brilon und Olsberg herauskristallisiert, zu – aus Sicht der Städte – verständlichen Positionierungen geführt. Aber es ist doch kein Verzicht auf den Status “Notarztversorgung”, sondern nur eine Zusammenlegung, in Verbindung mit weiteren Überlappungen der Einsatzbereiche.
Und die “Notarztversorgung” ist an keine zeitlichen Vorgaben zu Eintreffzeiten gebunden. Auch dies ist – absichtlich – so im Rettungsgesetz geregelt.
Auch wurde in der letzten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses deutlich, über welche hohe Qualifikation unsere Rettungsassistenten auf den Rettungswagen verfügen, einhergehend mit einer sehr guten technischen und medizinischen Versorgungskomponente.
Wir sehen vor allem die Vielzahl von Verbesserungen, die mit dem Inkrafttreten des neuen Rettungsbedarfsplans verbunden sind: Verbesserungen in der Infrastruktur bestehender Rettungswachen, Aufstockung der Rettungswachen, Verbesserungen der Ausstattung mit Rettungsfahrzeugen, vor allem aber auch mit Personal.
Den Ergänzungsantrag der CDU, einen besonderen Augenmerk auf die Situation der notärztlichen Versorgung in Brilon und Olsberg zu legen, um gegebenenfalls vor dem Inkrafttreten einer nächsten Überarbeitung dieses Planes zu kommen, tragen wir mit.
Es gibt das Sprichwort “Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach”. Das was wir heute zu entscheiden haben, ist schon mehr als ein Spatz in der Hand.
Wir werden daher diesem vorgelegten Rettungsbedarfsplan mit der Ergänzung zustimmen.